Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register über die Rechtsverhältnisse der Grundstücke. Es gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse sowie die Größe und Nutzungsart. Außerdem enthält es eine Auflistung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Das Grundbuch kann von jedem mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) eingesehen werden. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann Verlass sein.