Die Grundflächenzahl ist eine im Bebauungsplan festgesetzte Zahl und gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Beispielsweise dürfen bei einer Grundflächenzahl von 0,4 40 % des Grundstücks bebaut werden. Dabei müssen Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzugerechnet werden.