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Kreditfähigkeit


Kreditfähig ist nur, wer volljährige und damit uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Ausnahmsweise kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen sowie sie älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden kann.

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