Die Negativerklärung ist ein Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mit der Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Darlehensgebers zu verändern, beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung verwendet.