Jeder Steuerpflichtige kann eine staatliche Grundförderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Diese Förderung ist allerdings grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Dementsprechend könne Ehegatten die Förderung für zwei Objekte in Anspruch nehmen.