Ein Realkredit ist in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesichert. Dieser zumeist langfristige Kredit dient Investitionszwecken. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen werden hingegen an zweiter Stelle eingetragen.