Die Restschuldversicherung ermöglicht dem Darlehensnehmers, seine Darlehensraten gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern. Allerdings wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld in der Regel durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Zusätzlich werden verschiedene Dienstleistungen wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten. Für die Darlehensgewährung ist die Restschuldversicherung bei vielen Bausparkassen obligatorisch.