Eine Rückauflassungsvormerkung sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks und wird ins Grundbuch eingetragen. Oft findet man den Eintrag einer solchen Vormerkung in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks mit Rückauflassungsvormerkung ist meist mit bestimmten Auflagen verbunden. Der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) hat einen Anspruch auf Rückübertragung, hält der Käufer diese Auflagen nicht ein.