(=Sollzinsfestschreibung) Die Sollzinsbindung ist die Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Solllzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Der Sollzins ist dadurch festgeschrieben. Nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung kann der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden oder das Kreditinstitut gewechselt.