Sondernutzungsrechte werden oftmals bei Mehrfamilienhäusern für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Beispielsweise dann, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch für Gartenanteile und Kellerräume werden Sondernutzungsrechte vergeben.