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Staatliche Förderung


Die größte staatlichen Förderung – die Eigenheimzulage – wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Nachwievor besteht für  Häuslebauer die Möglichkeit über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter hingegen profitieren von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Außerdem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften an. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

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