Bei einer Umschuldung wird der Darlehensgeber für eine Anschlussfinanzierung gewechselt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann dies völlig unproblematisch und kostengünstig abgwickelt werden. Während der Sollzinsbindung würde im Großteil der Fälle die Vorfälligkeitsentschädigung die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.