Bescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.
Bescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.