Das Wegerecht ist das Recht ein Grundstück zu überqueren, um ein anderes Grundstück zu erreichen. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist von Fall zu Fall gegeben.
Das Wegerecht ist das Recht ein Grundstück zu überqueren, um ein anderes Grundstück zu erreichen. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist von Fall zu Fall gegeben.