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Negativerklärung


Die Negativerklärung ist ein Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mit der Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Darlehensgebers zu verändern, beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung verwendet. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Negativbescheid


Dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden, bestätigt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Dieser Negativescheid muss in der Regel vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nebenleistungen


Alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren sind Nebenleistungen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nebenkosten


Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie und sind folgende: Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition berücksichtigt werden. Nach dem Erwerb einer Immobilie fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Diese Nebenkosten sind bei der Ermittlung der monatlichen finanziellen […]

Nachfinanzierung


Eine Nachfinanzierung ist der über den ursprünglich abgeschlossenen Nettodarlehensbetrag hinausgehender Finanzierungsbedarf. Wenn z.B. die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen, kann eine Nachfinanzierung notwendig werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Muskelhypothek


Umgangssprachlich für Eigenleistung. Gemeint ist die persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird.  Meistens überschätzt man sich bei der Höhe der Muskelhypothek, da Risiken wie der hohe Zeitaufwand, die längere Bauzeit, die teilweise nicht ausreichende fachliche Qualifikation und der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unterschätzt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Modernisierung


Eine Modernisierung meint die Erhöhung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes und die Anpassung an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Erreicht werden kann dies beispielsweise durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung. Der Gebrauchswert einer Immobilie wird nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Maklerprovision


Der Makler erhebt für die Vermittlung von Immobilien ein Entgelt. Die Höhe der Provision liegt in der Regel zwischen 3 % und 6 % zzgl. MwSt des Kaufpreises und wird frei vereinbart. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Löschungsbewilligung


Eine Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber) und besagt, dass nach der Rückzahlung des Darlehens der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Lineare Abschreibung


Herstellungs- und Anschaffungskosten können linear abgeschrieben werden, alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert. Die jährlichen Raten bleiben über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung in jedem Steuerjahr dieselbe. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht