Eine Immobilie ist ein unbebautes oder bebautes Grundstücke jeglicher Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Hypothekenbank
Hypothekenbanken vergeben mittel- und langfristig grundpfandrechtlich gesicherte Kredite in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung ermöglichen sie durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken werden auch Realkreditinstitute genannt und unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Hypothek
Eine Hypothek sichert die Forderung von Gläubigern gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück ab. Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung beglichen, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken fast vollständig durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand). Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Herstellungskosten
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes anfallen. Hierzu zählen Baukosten, Kosten für Außenanlagen, Architektenhonorare und Gebühren für die Baugenehmigung. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude sind wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden auf Grundbesitz erhoben. Deren Berechnung erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Die Höhe der Grundsteuer hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundschuldzins
Zusammen mit der Grundschuld wird der Grundschuldzins im Grundbuch eingetragen. Der Grundschuldzins weicht erheblich vom Darlehenszins ab, während die Höhe der Grundschuld meist dem Nettodarlehensbetrag entspricht. Der Gläubiger möchte damit im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentümer zur Belastung seiner Immobilie. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden. Außerdem ist mit dem Antrag eine Eintragung in das Grundbuch verbunden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundschuld
Eine Grundschuld wird in der Regel zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Dadurch erfolgt die Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Eigentümer. Die Grundschuld ist also ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, was bedeutet, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Grundpfandrecht
Mit einem Grundpfandrecht erfolgt die Absicherung der Forderungen eines Gläubiger gegenüber dem Immobilienbesitzer. Beispielsweise wird hierfür eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht