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Vorfälligkeitsschutz


Der Vorfälligkeitsschutz birgt die Möglichkeit im Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens zu ermöglichen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Aber auch nur  sofern die Immobilie verkauft wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorfälligkeitsentschädigung


Wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will, verlangen Kreditinstitute meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Auch die Banken müssen sich für diese Zeit die Gelder beschaffen, da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden.  Der Darlehensgeber muss die Gelder anderweitig anlegen, wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt. Für diesen Verlust muss der Darlehensnehmer aufkommen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vermögenswirksame Leistungen


Vermögenswirksame Leistungen sind Sparleistungen des Arbeitgebers, die im Vermögensbildungsgesetz festgesetzt sind. Diese Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Die Arbeitnehmersparzulage fördert die Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts […]

Vermögensbildungsgesetz


Dieses Gesetz hält die Arbeitgeber dazu an, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage werden diese je nach Anlageart öffentlich gefördert. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Verkehrswert


Der Verkehrswert einer Immobilie beschreibt den Preis, den der Verkauf der Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt hätte. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Variables Darlehen


Bei diesem Darlehen ist der Zinssatz variabel, da er alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst wird. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Variabler Zins


Variabler Sollzinssatz; er kann während der Laufzeit des Darlehens jederzeit einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden kann. Die Zinsen werden also nicht für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, sondern häufig ist die Anpassung an einen Index (z. B. EURIBOR) gekoppelt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Unbedenklichkeitsbescheinigung


Bescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat.  Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Umschuldung


Bei einer Umschuldung wird der Darlehensgeber für eine Anschlussfinanzierung gewechselt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann dies völlig unproblematisch und kostengünstig abgwickelt werden. Während der Sollzinsbindung würde im Großteil der Fälle die Vorfälligkeitsentschädigung die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Treuhandzahlung


Eine Treuhandzahlung ermöglicht die Auszahlung eines Darlehens, bevor alle Auflagen (z. B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (so genannte Treuhänder). Dieser verpflichtet sich, das Geld an den endgültigen Empfänger weiterzuleiten, wenn alle Auflagen erfüllt sind. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht