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Teileigentum


Das Teileigentum beschreibt das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Kellerräume oder Garten). Es ist immer an einen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum gekoppelt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Teilauszahlungszuschlag


Gebühr für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts im Falle, dass ein Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Manche Institute berechnen nichts, andere veranschlagen zwischen 50,- und 100,- Euro. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Staatliche Förderung


Die größte staatlichen Förderung – die Eigenheimzulage – wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Nachwievor besteht für  Häuslebauer die Möglichkeit über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter hingegen profitieren von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Außerdem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften an. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim […]

Sparphase


Die Sparphase eines Bausparvertrags ermöglicht dem Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzuzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vorzunehmen. Auch das gesamte Mindestguthaben kann mit einer Einmalzahlung eingebracht werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sondertilgung


Zusätzlich zum monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihre Schulden tilgen. Anhand von Sondertilgungen kann die Gesamtlaufzeit verkürzt oder die regelmäßige Darlehensrate reduziert werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sondernutzungsrecht


Sondernutzungsrechte werden oftmals bei Mehrfamilienhäusern für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Beispielsweise dann, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch für Gartenanteile und Kellerräume werden Sondernutzungsrechte vergeben. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sondereigentum


Im Wohnungseigentumsgesetz werden zwei Arten des Sondereigentums unterschieden: Das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) und das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sollzinssatz


Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der jährlich auf das Darlehen angewandt wird. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sollzinsbindung


(=Sollzinsfestschreibung) Die Sollzinsbindung ist die Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Solllzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Der Sollzins ist dadurch festgeschrieben. Nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung kann der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden oder das Kreditinstitut gewechselt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sofortkredit


Sofortkredite nennt man auch Konsumentenkredite. Diese Kredite haben einen Festsatz, belaufen sich auf einen Betrag zwischen 5.000 und 50.000 Euro und werden für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Sie eignen sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien, da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht