Kostenlose & unverbindliche Beratung: 04122 - 836 63 88


Restschuldversicherung


Die Restschuldversicherung ermöglicht dem Darlehensnehmers, seine Darlehensraten gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern. Allerdings wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld in der Regel durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Zusätzlich werden verschiedene Dienstleistungen wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten. Für die Darlehensgewährung ist die Restschuldversicherung bei vielen Bausparkassen obligatorisch. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Restschuld


Die Restschuld ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Anhand des Tilgungsplans kann die Höhe der jeweiligen Restschuld festgestellt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Renovierung


Das Renovieren ist das Instandhalten oder Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands einer Immobilie. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Refinanzierung


Mit Refinanzierung meint man die Mittelbeschaffung eines Kreditinstituts, um Darlehen vergeben zu können. Bei Hypothekenbanken wird dies über Ausgabe von Pfandbriefen ermöglicht.  So gibt die Bank Pfandbriefe an Anleger aus und verleiht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer weiter. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Realkreditinstitut


Realkreditinstitute haben die Hauptaufgabe überwiegend mittel- und langfristige grundpfandrechtlich gesicherte Kredite in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen zu gewähren. Die Refinanzierung ist durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen gesichert. Für Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) gelten besondere gesetzliche Regelungen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Realkredit


Ein Realkredit ist in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesichert. Dieser zumeist langfristige Kredit dient Investitionszwecken. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen werden hingegen an zweiter Stelle eingetragen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Ratenkredit


Ratenkredite werden auch Konsumentenkredite genannt. Diese Darlehen liegen zwischen 5.000 und 50.000 Euro und  werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Sie eignen sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien, da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Rangstelle


Im Grundbuch sind die Gläubiger eines Darlehensnehmers in einer bestimmten Reihenfolge gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung von Bedeutung: Je höher die Platzierung im Grundbuchrang, desto besser ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die Forderungen der Rangfolge nach bedient werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Rangrücktritt


Ein Gläubiger kann durch eine notariell beglaubigte Erklärung seine im Grundbuch eingetragene Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Prolongation


Prolongation heißt Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung, bei der ein neuer Darlehensvertrg ausgehandelt wird, werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel der Bank (des Darlehensgebers) findet nicht statt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht