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Preisangabenverordnung


Diese Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher. Alle Kreditinstitute sind laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und effektive Jahreszinssätze (Effektivzinssätze) aufzulisten, um dem Verbraucher eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Personalkredit


Dieser Kredit ist durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesichert, da vor dessen Vergabe das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft werden. Dabei ist die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel auf 80 % des Beleihungswertes begrenzt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Offene Immobilienfonds


Offene Immobilienfonds vertreiben an Anleger unmittelbares gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichern ihnen das Know-how erfahrener Manager, denen der Erwerb und die Betreuung rentabler Objekte anvertraut ist. Abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile kann es ständige Änderungen geben, dennoch können die Geldinstitute unbeschränkt Immobilienzertifikate ausgegeben. Zur Baufinanzierung A-Z […]

Ökologisch Bauen


“Ökologisch Bauen”  ist ein Programm Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  und fördert alle Bauvorhaben, die verschiedene Anforderungen erfüllen. So müssen mit diesen Mitteln finanzierte Immobilien deutlich weniger Energie verbrauchen als Bestandsbauten. Dieses Programm kann über uns beantragt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Objektbeschränkung


Jeder Steuerpflichtige kann eine staatliche Grundförderung für den  Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Diese Förderung ist allerdings grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Dementsprechend könne Ehegatten die Förderung für zwei Objekte in Anspruch nehmen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Notarieller Kaufpreis


Der notarielle Kaufpreis ist der Preis, der einem bei einem Notar geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt. Die steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbssteuer sowie die Ermittlung des Beleihungswertes werden auf Grundlage des notariellen Kaufpreises ermittelt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Notaranderkonto


Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist, ermöglicht das Notaranderkonto eine vorzeitige Darlehensauszahlung,  Durch den Notar ist eine zweckmäßige Verwendung der Gelder gewährleistet (Treuhandauftrag). Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nominalzins


Der Gesetzgeber hat den Begriff “Nominalzinssatz” durch den Begriff “Sollzinssatz” ersetzt. Dieser kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nießbrauch


Das in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person eingetragene Recht zulasten einer Immobilie. Diese Person darf aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen, z.B. das Wohnrecht oder den Anspruch auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie in der Regel unverwertbar. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nichtabnahmeentschädigung


Durch von einem Darlehensnehmer  nicht abgenomme, zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht