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Allgemein


Bauwesenversicherung


Eine Bauwesenversicherung nennt man heutzutage Bauleistungsversicherung. Diese Versicherung versichert den Schaden, der während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen kann. Diese können durch Naturkatastrophen, Vandalismus oder Diebstahl verursacht werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Makler- und Bauträgerverordnung


In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt. Sie bedürfen in der Regel einer Erlaubnis nach § 34c GewO für die Ausübung ihres Gewerbes. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bauträgermodell


Das Bauträgermodell bezeichnet den Vorgang, bei welchem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Hierbei können steuerliche Förderungen genutzt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bauträger


Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke, auf denen er Immobilien errichtet, welche er nach Fertigstellung verkauft. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bausparvertrag


Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Kreditnehmer nach Ansparen der Bausparsumme einen Bausparkredit erhalten kann. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bauspartarif


Im jeweiligen Bauspartarif ist festgelegt, wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Auch ist hier die Gebühr festgeschrieben, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird. Bausparkassen bieten meist verschiedene Tarife an. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bausparsumme


Summe, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bausparkredit. Von der Bausparsumme hängt unter anderem die Höhe des monatlichen Tilgungsbeitrags und der Abschlussgebühr ab. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bausparkasse


Bausparkassen sind Darlehensgeber, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Kredite zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf gemäß dem Gesetz über Bausparkassen § 1.1 nur von Bausparkassen betrieben werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bausparen


Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Zwecke einen Kredit zu erhalten. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags verpflichtet sich der Bausparer, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach Erreichen des Ansparziels erwirbt er das Recht auf einen zinsgünstigen Bausparkredit. Das Bausparen bleibt eine beliebte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Förderung durch die Wohnungsbauprämie und […]