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Allgemein


Bauspardarlehen


Ist ein Kredit, der von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährt wird. Der Bausparer spart je nach Tarif zum Beispiel 40 % oder 50 % der Bausparsumme an. Ihm wird dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 % gewährt. Vorteilhaft bei Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings darf die Belastung des Grundstücks […]

Bauordnung


Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer ist wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Dem Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den Ländern. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Baunebenkosten


Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen, Architekten- und Ingenieurleistungen und die Kosten der Finanzierung. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Baumängel


Baumängel an einem Bauwerk entstehen aufgrund fehlerhafter Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftem Materials und  mindern den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks. Bauherren sollten bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen, um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bauleistungsversicherung


Sollten während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen, springt die Bauleistungsversicherung ein. Schäden können durch Naturkatastrophen, Vandalismus oder Diebstahl verursacht werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Baujahr


Als Baujahr eines Gebäudes gilt in der Regel das Jahr der Bezugsfertigstellung. Es gilt auch das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung, wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt. Bei total zerstörten Gebäuden gilt hingegen das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Bauherr


Bauherr ist die Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Er trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die technische und architektonische Gestaltung als auch über die Finanzierung. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Baugrenze


Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Baugenehmigung


Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer schreiben jeweils förmliche Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens vor. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet. Mit den Baumaßnahmen darf nicht ohne die Erteilung einer Baugenehmigung begonnen werden. In einigen Bundesländern ist eine Bauanzeige für bestimmte Baumaßnahmen  ausreichend. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht