Aufwendungshilfen sind öffentliche Zuschüsse oder Kredite für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Sie dienen nach den Bestimmungen des II. WoBauG der Entlastung und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen dürfen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden. Genaue Laufzeiten, Verteilungskriterien und Fördersätze können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen […]
Allgemein
Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung, der sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar macht. Durch die meist fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Irrtümer und Verwechslungen ausgeschlossen werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Auflassung
Einigung zwischen Verkäufer und Käufer auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch und die Auflassung. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Arbeitnehmersparzulage
Überschreiten Arbeinehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht, können sie sich die Arbeitnehmersparzulage sichern. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss direkt vom Arbeitgeber erfolgen und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Arbeitgeberdarlehen
Kredit eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er diese jedoch als geldwerten Vorteil versteuern. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Anschlusskosten
Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze), z. B. für Wasserversorgung, Gas- bzw. Stromversorgung, Abwasserentsorgung und Telekommunikation. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehender Kredit durch einen neuen abgelöst. Der neue Kredit wird durch den Darlehensnehmer bei der gleichen Bank genommen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten, Finanzierungs- und Erschließungskosten. Die Anschaffungsnebenkosten müssen anteilig berechnet werden, da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Annuitätendarlehen
Es handelt sich um ein langfristiges Darlehen, welches vom Kreditnehmer in konstanten Darlehensraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Tilgung und Zins. Während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt, verringert sich während der Laufzeit der Zinsanteil der Rate. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht