Das Kreditinstitut und der Darlehensnehmer vereinbaren, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Allgemein
Tilgungsaussetzung
Anstelle der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen können Darlehensnehmer auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei werden lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen) gezahlt. Als Tilgungsersatz einigt man sich auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat angespart und am Ende der Laufzeit des Kredites zu dessen Rückführung verwendet. Beispiele für solche Surrogate sind Abtretung von Ansprüchen aus Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds oder Bausparverträgen. Zur Baufinanzierung […]
Tilgung
Tilgung ist die regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Darlehensrate sowie über die Laufzeit des gesamten Darlehens. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Teilungserklärung
Der Grundstückseigentümers erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene voneinander getrennte Wohnungen geteilt wird. Mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wird die Teilung wirksam. Dadurch wird die selbständige Belastung der Miteigentumsanteile ermöglicht. Außerdem gibt die Teilungserklärung unter anderem darüber Auskunft, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind. zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Teileigentum
Das Teileigentum beschreibt das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Kellerräume oder Garten). Es ist immer an einen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum gekoppelt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Teilauszahlungszuschlag
Gebühr für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts im Falle, dass ein Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Manche Institute berechnen nichts, andere veranschlagen zwischen 50,- und 100,- Euro. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Staatliche Förderung
Die größte staatlichen Förderung – die Eigenheimzulage – wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Nachwievor besteht für Häuslebauer die Möglichkeit über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter hingegen profitieren von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Außerdem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften an. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim […]
Sparphase
Die Sparphase eines Bausparvertrags ermöglicht dem Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzuzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vorzunehmen. Auch das gesamte Mindestguthaben kann mit einer Einmalzahlung eingebracht werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Sondertilgung
Zusätzlich zum monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihre Schulden tilgen. Anhand von Sondertilgungen kann die Gesamtlaufzeit verkürzt oder die regelmäßige Darlehensrate reduziert werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrechte werden oftmals bei Mehrfamilienhäusern für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Beispielsweise dann, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch für Gartenanteile und Kellerräume werden Sondernutzungsrechte vergeben. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht