Kostenlose & unverbindliche Beratung: 04122 - 836 63 88

Allgemein


Sondereigentum


Im Wohnungseigentumsgesetz werden zwei Arten des Sondereigentums unterschieden: Das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) und das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sollzinssatz


Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der jährlich auf das Darlehen angewandt wird. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sollzinsbindung


(=Sollzinsfestschreibung) Die Sollzinsbindung ist die Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Solllzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Der Sollzins ist dadurch festgeschrieben. Nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung kann der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden oder das Kreditinstitut gewechselt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Sofortkredit


Sofortkredite nennt man auch Konsumentenkredite. Diese Kredite haben einen Festsatz, belaufen sich auf einen Betrag zwischen 5.000 und 50.000 Euro und werden für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Sie eignen sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien, da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Schuldzinsen


Bei Schuldzinsen handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Diese sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Es ist daher irrelevant, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Schuldübernahme


Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Kreditnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Kreditnehmer den Vertrag übernimmt. Für diesen Vorgang ist das Einverständnis aller Vertragsparteien notwendig. Eine Schuldübernahme muss durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen.  Sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen, ist sie meist problemlos […]

Schuldnertausch


Beim Verkauf einer Immobilie können die Finanzierungsverträge mitverkauft werden. Der Käufer wird dann der neue Schuldner des alten Darlehens. Der Schuldnertausch setzt die Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) voraus, deswegen geht ihm eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Das Einverständnis erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Schufa


Schufa steht für Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die  Informationen, die die Schufa von den ihr angeschlossenen Instituten erhält,  werden zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer herangezogen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht