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Allgemein


Notaranderkonto


Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist, ermöglicht das Notaranderkonto eine vorzeitige Darlehensauszahlung,  Durch den Notar ist eine zweckmäßige Verwendung der Gelder gewährleistet (Treuhandauftrag). Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nominalzins


Der Gesetzgeber hat den Begriff “Nominalzinssatz” durch den Begriff “Sollzinssatz” ersetzt. Dieser kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nießbrauch


Das in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person eingetragene Recht zulasten einer Immobilie. Diese Person darf aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen, z.B. das Wohnrecht oder den Anspruch auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie in der Regel unverwertbar. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nichtabnahmeentschädigung


Durch von einem Darlehensnehmer  nicht abgenomme, zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Negativerklärung


Die Negativerklärung ist ein Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mit der Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Darlehensgebers zu verändern, beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung verwendet. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Negativbescheid


Dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden, bestätigt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Dieser Negativescheid muss in der Regel vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nebenleistungen


Alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren sind Nebenleistungen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Nebenkosten


Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie und sind folgende: Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition berücksichtigt werden. Nach dem Erwerb einer Immobilie fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Diese Nebenkosten sind bei der Ermittlung der monatlichen finanziellen […]

Nachfinanzierung


Eine Nachfinanzierung ist der über den ursprünglich abgeschlossenen Nettodarlehensbetrag hinausgehender Finanzierungsbedarf. Wenn z.B. die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen, kann eine Nachfinanzierung notwendig werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Muskelhypothek


Umgangssprachlich für Eigenleistung. Gemeint ist die persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird.  Meistens überschätzt man sich bei der Höhe der Muskelhypothek, da Risiken wie der hohe Zeitaufwand, die längere Bauzeit, die teilweise nicht ausreichende fachliche Qualifikation und der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unterschätzt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht