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Baufinanzierung-A-Z


Abtretung


Mit Abtretung ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten gemeint. Ein Darlehensnehmer kann beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten. Außerdem können bei einer Immobilienfinanzierung die Ansprüche und Rechte aus Bausparverträgen, Grundschulden und Investmentfonds abgetreten werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht  

Abschreibung


Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als  Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in […]

Abnahmeverpflichtung


Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht  

Ablösung


Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht  

Abgeschlossenheitsbescheinigung


Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht